Allgemeine Ticketbedingungen der Schwalbenschwanz Lounge
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) gelten für den Erwerb und die Nutzung von Tickets und VIP-Paketen für die Schwalbenschwanz-Lounge am Nürburgring. Vertragspartner ist Andreas Voos, handelnd unter RingSpirit Events, Finkenweg 24, 53424 Remagen, Deutschland (nachfolgend RingSpirit Events). RingSpirit Events betreibt die Lounge und verkauft die gebuchten VIP-Pakete einschließlich des darin enthaltenen Rennstreckeneintritts im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
1.2 Die ATGB gelten für Buchungen über die offiziellen Vertriebswege, insbesondere den Ticketshop und individuelle Buchungen per E-Mail. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang.
1.3 Der Motorsportwettbewerb wird von einem eigenständigen Rennveranstalter organisiert; der Betrieb des Nürburgring-Geländes erfolgt durch Dritte. RingSpirit Events bleibt gegenüber dem Kunden für die vertraglich zugesagten Bestandteile des VIP-Pakets verantwortlich. Die vor Vertragsschluss zugänglich gemachten Zutritts-, Haus- und Sicherheitsregeln des Rennveranstalters und des Geländebetreibers sind ergänzend zu beachten. Sie schränken Ansprüche gegen RingSpirit Events aus dem gebuchten Paket nicht ein.
2. Ticketbestellung und Vertragsschluss
2.1 Tickets können über die vom Veranstalter für die jeweilige Veranstaltung bekannt gegebenen offiziellen Vertriebswege erworben werden. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit bestimmter Tickets, Plätze oder Kategorien besteht nicht.
2.2 Bei Online-Bestellungen gibt der Kunde durch Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche ein verbindliches Vertragsangebot ab. Zuvor können Eingaben überprüft und berichtigt werden. RingSpirit Events nimmt die Bestellung durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung, eine Zahlungsaufforderung oder die Übersendung der Tickets an. Eine ausschließlich den Eingang bestätigende automatisierte Nachricht stellt noch keine Annahme dar. Erfolgt innerhalb von fünf Kalendertagen keine Annahme, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.
2.3 Bei individuellen Buchungen per E-Mail kommt der Vertrag durch Annahme eines verbindlichen Angebots innerhalb der darin genannten Gültigkeitsfrist zustande. Ist das Angebot als unverbindlich bezeichnet, ist die Bestellung des Kunden das Vertragsangebot, das RingSpirit Events durch Buchungsbestätigung annimmt. Die ATGB werden dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Erklärung zugänglich gemacht. Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern im Einzelfall keine andere Sprache vereinbart wird. Vertragsinhalt und ATGB werden dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, bestätigt; ein Kundenkonto ist zum Sichern dieser Unterlagen nicht erforderlich.
2.4 Der Veranstalter kann die Anzahl der Tickets pro Bestellung begrenzen. Bestellungen über automatisierte Verfahren zur Umgehung solcher Begrenzungen oder unter bewusst falschen Identitätsdaten können im gesetzlich zulässigen Umfang zurückgewiesen oder storniert werden.
2.5 Die Eintrittskarten und die zum gebuchten Paket gehörenden Unterlagen werden grundsätzlich postalisch an die angegebene Versandanschrift versendet. Für kurzfristige Buchungen kann vor Vertragsschluss eine andere Bereitstellung, insbesondere Abholung oder digitale Übermittlung, vereinbart werden. Etwaige Versandkosten werden vor Vertragsschluss ausgewiesen. Die Versandfristen ergeben sich aus Ziffer 7.2.
2.6 Der Kunde hat seine Bestell- und Kontaktdaten auf Richtigkeit zu prüfen und Änderungen der Versandanschrift rechtzeitig mitzuteilen. Etwaige elektronische Tickets müssen beim Einlass lesbar vorgelegt werden können. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
3. Tickets und Besuchsrecht
3.1 Ein gültiges Ticket berechtigt eine Person zum Zutritt zur Schwalbenschwanz-Lounge an den gebuchten Tagen innerhalb der jeweils vereinbarten Öffnungszeiten sowie zur Nutzung der im gebuchten Paket enthaltenen Leistungen. Viertagestickets gelten von Donnerstag bis Sonntag; Tagestickets gelten für den jeweils gebuchten Tag. Der im Paket enthaltene Rennstreckeneintritt gilt für die bestätigten Tage und Bereiche.
3.2 Beim Einlass ist die gültige Zutrittsberechtigung vorzulegen. Wird ein Kontrollarmband oder ein vergleichbarer Einlassnachweis ausgegeben, ist dieser während des Aufenthalts und beim Wiedereinlass vorzuzeigen. Bei ermäßigten Tickets kann ein geeigneter Altersnachweis verlangt werden.
3.3 Das Verlassen und der erneute Zutritt zur Lounge sind während der Gültigkeit des Tickets innerhalb der vereinbarten Öffnungszeiten mit gültiger Zutrittsberechtigung möglich. Ein Ticket berechtigt nicht zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Für den Wiedereinlass in Rennstreckenbereiche gelten zusätzlich die vor Vertragsschluss mitgeteilten Kontrollregeln des Rennveranstalters beziehungsweise Geländebetreibers.
3.4 Die VIP-Pakete umfassen für die gebuchten Tage den Lounge-Zugang, Catering und Getränke während der hierfür mitgeteilten Servicezeiten sowie den Rennstreckeneintritt mit Zugang zu den zugesagten Tribünen- und Fahrerlagerbereichen. Zum Paket gehört der Shuttle-Service nach Maßgabe von Ziffer 9.4. Ein Parkplatz ist je vier gebuchte Karten gemäß Ziffer 9.4 enthalten. Weitere Leistungen, etwa besondere Führungen, Programmpunkte, Werbeleistungen oder Sondertransfers, gehören zum Vertrag, wenn sie in der bei Buchung geltenden Leistungsbeschreibung oder individuell zugesagt sind. Eine exklusive Nutzung der Lounge oder ein bestimmter Sitzplatz ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
4. Ermäßigungen und Jugendschutz
4.1 Kinder bis einschließlich sechs Jahre erhalten das angebotene VIP-Tagesticket kostenfrei. Für Kinder von sieben bis einschließlich zwölf Jahren gelten die angebotenen Kinderpreise für VIP-Tages- und Viertagestickets. Ab dem 13. Geburtstag gilt der reguläre Ticketpreis. Maßgeblich ist bei Tagestickets das Alter am gebuchten Besuchstag und bei Viertagestickets das Alter am ersten Gültigkeitstag. Auch für einen kostenfreien Besuch ist eine entsprechende Buchung beziehungsweise Zutrittsberechtigung erforderlich.
4.2 Ein geeigneter Altersnachweis kann beim Einlass verlangt werden. Liegen die Voraussetzungen der gebuchten Ermäßigung nicht vor, kann der Differenzbetrag zum zutreffenden Ticketpreis nacherhoben werden. Vor einer Einlassverweigerung ist dem Kunden Gelegenheit zu geben, die Berechtigung nachzuweisen oder die erforderliche Zuzahlung zu leisten, soweit dies organisatorisch möglich und zumutbar ist. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4.3 Es gelten die gesetzlichen Jugendschutzvorschriften sowie die vor Vertragsschluss mitgeteilten Alters- und Begleitregelungen des Rennveranstalters und des Geländebetreibers. Eine durch die Buchung begründete Übernahme der Aufsicht über Minderjährige durch RingSpirit Events erfolgt nicht. Gesetzliche Verkehrssicherungs- und Schutzpflichten bleiben unberührt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die vor Vertragsschluss mitgeteilten Preise. Gegenüber Verbrauchern sind die angegebenen Preise Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller obligatorischen Preisbestandteile. Optionale Zusatzleistungen und etwaige Versandkosten werden vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen. In ausschließlich an Unternehmer gerichteten Angeboten können Preise ausdrücklich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben werden.
5.2 Der Gesamtbetrag für die gebuchten Tickets und vereinbarten Zusatzleistungen ist nach Vertragsschluss und Zugang der Rechnung sofort zu 100 Prozent im Voraus zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Es gelten die bei Buchung angebotenen oder individuell vereinbarten Zahlungsarten. Die Tickets werden nach vollständigem Zahlungseingang innerhalb der Frist nach Ziffer 7.2 versendet beziehungsweise bereitgestellt. Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
5.3 Schlägt eine Zahlung aus Gründen fehl, die der Kunde zu vertreten hat, können nach erfolgloser angemessener Fristsetzung gesetzlich zulässige Maßnahmen einschließlich Rücktritt und Ticketsperrung erfolgen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Widerrufsrecht
6.1 Für die hier angebotenen Tickets und VIP-Pakete für einen bestimmten Veranstaltungstermin oder Zeitraum besteht bei Verbraucherverträgen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt.
6.2 Ein freiwilliges Recht zur Stornierung oder Umbuchung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die zulässige Weitergabe nach Ziffer 8 bleibt möglich. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Minderungs- und Erstattungsrechte, insbesondere bei Ausfall oder nicht vertragsgemäßer Leistung, bleiben unberührt.
7. Reklamationen, Verlust, Verlegung und Absage
7.1 Der Kunde soll erkennbare Fehler oder Unstimmigkeiten des Tickets unverzüglich nach Erhalt an die Kontaktadresse in Ziffer 11 melden. Gesetzliche Gewährleistungs- und sonstige Ansprüche werden dadurch nicht eingeschränkt.
7.2 Die Eintrittskarten und etwaige zum Paket gehörende Welcome-Packages werden drei bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn versendet, sofern die Buchung und der vollständige Zahlungseingang bis zum Beginn dieses Versandzeitraums vorliegen. Bei späterer Buchung oder späterem Zahlungseingang erfolgt der Versand rechtzeitig vor der Veranstaltung; ist eine rechtzeitige Zustellung nicht mehr sichergestellt, wird eine rechtzeitige alternative Bereitstellung mit dem Kunden abgestimmt. Bei ausbleibender Zustellung, Verlust oder Beschädigung kann sich der Kunde an die Kontaktadresse in Ziffer 11 wenden. Ein gemeldeter Verlust führt nicht automatisch zum Verlust des vertraglichen Leistungsanspruchs. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
7.3 Kann das gesamte gebuchte VIP-Paket nicht erbracht werden, richten sich Rückzahlung und weitere Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit danach der Vergütungsanspruch entfällt, werden bereits geleistete Zahlungen einschließlich der gesetzlich zu erstattenden Gebühren zurückgezahlt. Bei einem Ausfall einzelner Paketbestandteile werden die gesetzlichen Ansprüche anhand der betroffenen Leistung und ihrer Bedeutung für das Gesamtpaket bestimmt. Dies gilt auch bei höherer Gewalt oder behördlichen Maßnahmen; ein fehlendes Verschulden schließt Erstattungsansprüche nicht automatisch aus.
7.4 Über eine Absage sowie eine zeitliche oder örtliche Verlegung informiert RingSpirit Events die Kunden unverzüglich nach Kenntnis. Ein Ersatztermin wird nicht allein durch diese ATGB verbindlich. Änderungen des Rennprogramms, Rennabbrüche und Streckensperrungen sind von einem Ausfall der Lounge-Leistung zu unterscheiden. Da der Rennstreckeneintritt Bestandteil des VIP-Pakets ist, bleiben gesetzliche Ansprüche wegen betroffener Paketleistungen bestehen. Ob und in welchem Umfang ein Rücktritt oder eine Erstattung möglich ist, richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und den gesetzlichen Vorschriften.
7.5 Bei Abbruch einer begonnenen Veranstaltung richten sich Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen und den konkreten Umständen, insbesondere nach dem Umfang der bereits erbrachten Leistung und einer etwaigen Verantwortlichkeit des Veranstalters.
7.6 Erforderliche Platzänderungen aus Sicherheits-, behördlichen oder organisatorisch zwingenden Gründen werden möglichst gleichwertig vorgenommen. Gesetzliche Minderungs-, Rücktritts- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.
7.7 Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen ersetzt; eine darüber hinausgehende pauschale Erstattung ist nicht zugesagt.
8. Weitergabe und unzulässiger Ticketvertrieb
8.1 Der Erwerb von Tickets zur gewerblichen Weiterveräußerung ohne Zustimmung des Veranstalters ist untersagt, soweit dies im Einzelfall rechtlich zulässig vereinbart werden kann. Die Nutzung von Bots zur Umgehung bekannt gegebener Ticketbegrenzungen ist unzulässig.
8.2 Tickets sind grundsätzlich nicht personengebunden und dürfen privat weitergegeben werden. Die im Paket enthaltenen Zutrittsberechtigungen dürfen nur in dem Umfang übertragen werden, in dem sie noch gültig und übertragbar sind; die Altersvoraussetzungen ermäßigter Tickets gelten auch für den neuen Nutzer. Ein zur persönlichen Einlasskontrolle ausgegebenes Armband darf nicht zur Umgehung der Zutrittskontrolle weitergereicht werden. Das Recht zur vollständigen Weitergabe eines noch ungenutzten Tickets bleibt hiervon unberührt.
8.3 Unternehmen dürfen gebuchte Tickets ohne zusätzliche Zustimmung für die Einladung eigener Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner nutzen. Der gewerbliche Weiterverkauf sowie die eigenständige kommerzielle Vermarktung der Tickets in fremden Hospitality-, Reise- oder sonstigen Verkaufspaketen bedürfen der vorherigen Zustimmung von RingSpirit Events. Gleiches gilt für öffentliche Werbeaktionen und Gewinnspiele mit den Tickets. Werbeauftritte, Branding und Sponsoring in oder an der Lounge sind nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang zulässig; erforderliche Rechte und Genehmigungen Dritter bleiben zu beachten.
8.4 Bei schuldhaften erheblichen Verstößen gegen die vorstehenden Regelungen können nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen betroffene Tickets gesperrt, weitere Verkäufe verweigert und gesetzliche Ansprüche geltend gemacht werden. Soweit erforderlich, ist zuvor Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Ob eine Erstattung geschuldet ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine pauschale Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.
9. Einlass, Sicherheit, Hausordnung und Aufnahmen
9.1 Der Zugang zur Schwalbenschwanz-Lounge und zu den enthaltenen Nürburgring-Bereichen setzt die jeweils gültige Zutrittsberechtigung voraus. Die Lounge-Öffnungszeiten und Cateringzeiten werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt und sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Ein durchgehender 24-Stunden-Betrieb der Lounge ist nicht geschuldet. Rechtmäßige Haus- und Sicherheitsregeln sowie die ergänzend einbezogenen Regeln des Rennveranstalters und Geländebetreibers sind zu beachten. Gesetzliche Rechte bei Änderungen zugesagter Leistungen bleiben unberührt.
9.2 Angemessene Sicherheitskontrollen können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden. Wer eine rechtmäßig erforderliche Kontrolle verweigert, kann vom Zutritt ausgeschlossen werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
9.3 Waffen, Pyrotechnik und sonstige gefährliche oder nach der wirksam einbezogenen Hausordnung verbotene Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Hunde sind in der Lounge grundsätzlich nicht gestattet. Gesetzlich geschützte Assistenzhunde, insbesondere Blindenführhunde, sind hiervon im gesetzlich vorgesehenen Umfang ausgenommen.
9.4 Je vier gebuchte Karten ist ein Parkplatz inklusive; bei acht Karten sind somit zwei Parkplätze enthalten. Individuell vereinbarte zusätzliche Parkplätze bleiben unberührt. Die Zuordnung des Parkplatzes und die Zufahrtsinformationen werden mit den Buchungs- beziehungsweise Veranstaltungsunterlagen mitgeteilt. Der Shuttle-Service gehört für die gebuchten Tage zum VIP-Paket. Abfahrtsorte, bediente Strecken und Betriebszeiten werden vor Vertragsschluss in der Leistungsbeschreibung mitgeteilt. Verkehrsbedingte Wartezeiten sind möglich. Besondere Einschränkungen, insbesondere am Sonntag durch den Abreiseverkehr, werden vor Vertragsschluss konkret bekannt gegeben. Diese Regelung begründet keinen Anspruch auf einen individuellen Transfer außerhalb der vereinbarten Leistungen und Betriebszeiten. Gesetzliche Ansprüche bei Ausfall oder erheblichen Änderungen zugesagter Leistungen bleiben unberührt.
9.5 Private Foto- und Videoaufnahmen sind nur zulässig, soweit Rechte Dritter sowie die Bedingungen des Motorsportveranstalters und der jeweiligen Geländebereiche eingehalten werden. Gewerbliche Aufnahmen, Livestreams und Medienproduktionen bedürfen der erforderlichen Genehmigungen aller zuständigen Rechteinhaber.
9.6 Bei Veranstaltungen können Bild- und Tonaufnahmen zur Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit entstehen. Über die konkreten Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger und Betroffenenrechte informiert die gesonderte Datenschutzerklärung beziehungsweise ein Aushang am Veranstaltungsort. Diese Klausel ersetzt keine erforderliche Einwilligung.
10. Haftung
10.1 RingSpirit Events haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, und in Fällen gesetzlich zwingender Haftung.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet RingSpirit Events begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. Kontakt und Verbraucherstreitbeilegung
RingSpirit Events
Finkenweg 24
53424 Remagen
Deutschland
Inhaber und Vertragspartner: Andreas Voos
Telefon: +49 163 6153650
E-Mail: av@ringspirit.de
Verbraucherstreitbeilegung: RingSpirit Events ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12. Datenschutz
12.1 Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Lounge-Veranstaltung ist Andreas Voos, handelnd unter RingSpirit Events, erreichbar unter den Kontaktdaten in Ziffer 11. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet, insbesondere zur Vertragsanbahnung und Vertragserfüllung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
12.2 Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen, die bei der Buchung zugänglich gemacht werden und unter https://schwalbenschwanz-lounge.com/datenschutz/ abrufbar sind. Soweit für einzelne Verarbeitungen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Die Zustimmung zu diesen ATGB ist keine datenschutzrechtliche Einwilligung.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
13.2 Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende gesetzliche Zuständigkeitsregelungen zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
13.3 Änderungen dieser ATGB gelten für bereits abgeschlossene Verträge nur, soweit sie wirksam vereinbart werden oder gesetzlich zulässig sind. Ein bloßes Schweigen des Kunden gilt nicht ohne Weiteres als Zustimmung.
13.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand 23. Oktober 2026